Paletten ABC

  • +Geschichte der Europalette
    Wenn man von Trends im Markt spricht, kommt man an dem Ladungsträger Europalette nicht vorbei. Die Europalette liegt im Trend und das seit mehr als 50 Jahren. Auf den Punkt gebracht: Sie ist ein Erfolgsmodell. Der Ursprung: Die Europalette als solche wurde im Jahr 1961 entwickelt. Verantwortlich für die „Erfindung“ dieser standardisierten Palette ist der Verband der Europäischen Eisenbahnen „Union Internationale des Chemins de Fer“ – im Folgenden mit der Kurzform UIC benannt. Grund für den Vertrag über eine genormte Palette ist, den Transport von verschiedenen Waren auf internationaler Ebene zu vereinfachen, denn seit den 50er Jahren ist die Palette im Allgemeinen ein anerkannter Ladungsträger aus der Sicht der verschiedenen Eisenbahngesellschaften in Europa. Zu Beginn sorgt sie als unnormierte Palette eher für ein Durcheinander als für einen geordneten Ablauf. Heute ist die Europalette der gängige Ladungsträger sowohl im nationalen als auch im internationalen Handelsverkehr. Durch ihre Normierung ist sie bei Einhaltung von markenrechtlichen sowie technischen Kriterien uneingeschränkt tauschfähig. Zu den markenrechtlichen Kriterien zählen auf der einen Seite die gültige Lizenz zur Herstellung von Europaletten und auf der anderen Seite die Einhaltung sämtlicher Standards. Zu den technischen Kriterien für die uneingeschränkte Tauschfähigkeit der Europalette gehört ihre Betriebssicherheit sowie Produktsicherheitsbestimmungen, damit keine Gefährdung von dem Ladungsträger selbst ausgeht.

    Schätzungen zufolge befinden sich über 450 Mio. EPAL-Europaletten im Umlauf; Tendenz steigend. Im Jahr 2014 wurden auf der ganzen Welt 66,1 Mio. Europaletten mit der Kennzeichnung „EPAL im Oval“ von Unternehmen mit entsprechender Lizenz produziert und zusätzlich ebenso 22,4 Mio. Europaletten repariert. Ende 2014 zählt Deutschland 58 von der EPAL lizensierte Europaletten Hersteller und 378 lizensierte Reparateure für EPAL-Europaletten. Auf internationaler Ebene sind es zu diesem Zeitpunkt 476 Hersteller sowie 982 Reparateure.

  • +Die EPAL & ihre Europalette
    Ein kurzer Exkurs mit Blick in die Vergangenheit zeigt, warum eine Unterscheidung zwischen der EPAL-Europalette und der UIC-Europalette heute von großer Bedeutung ist – nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Produzenten. Hierbei spielen die Parameter Qualität und Markenschutz eine wichtige Rolle. Die EPAL ist eine Non-Profit Organisation. Das bedeutet, dass alle Einnahmen der EPAL seitens ihrer Lizenznehmer direkt wieder in den Markt zurückfließen. Markenschutz, Marketing und Messeauftritte sowie der Kampf gegen illegale Reparaturen werden hierdurch finanziert, um die EPAL nicht nur als Organisation, sondern auch als Marke zu stärken und zu positionieren. Beginnend mit ihrer Gründung im Jahr 1991 ist die EPAL vertraglich mit der SGS und der UIC verbunden – mit UIC als von dieser zugelassene Palettenorganisation und SGS als mit den physischen Prüfungen beauftragte Prüfgesellschaft. Grund für die Entstehung der EPAL war die gehäufte Fälschung von Europaletten aus dem osteuropäischen Raum. Die Notwenigkeit eines Markenschutzes der „echten“ Europalette ist zu diesem Zeitpunkt merklich angestiegen und somit zum Fokus der EPAL erklärt. Deutlich wird diese gesteigerte Notwendigkeit auch an der Entwicklung von Produktionszahlen: Diese steigen bis 2012 von 15 Millionen Stück auf 73,6 Millionen an. Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den drei Parteien sind in den rund 20 Jahren der Zusammenarbeit gleich geblieben und wurden nicht angepasst. Gespräche über eine Änderung im Jahr 2012 blieben erfolglos und die EPAL entscheidet sich im Juni 2012 den Vertag mit der SGS zu kündigen und sich auf die Suche nach einem neuen Partner zu begeben. Am 21. Dezember 2012 wird seitens der UIC der noch bestehende Vertrag fristlos zum Jahresende gekündigt und der EPAL der Status „Palettenorganisation“ entzogen. Zu diesem Zeitpunkt steht auf rund 80 Prozent der neu produzierten Europaletten bereits die Kennzeichnung „EPAL im Oval“ auf dem linken Eckklotz. Das wiederum macht die Marktdurchdringung der EPAL deutlich sichtbar. Bis zum 31. Juli 2013 werden die Europaletten noch mit der Kennzeichnung „EUR im Oval“ plus „EPAL im Oval“ gefertigt. Ab Anfang August beginnt die UIC mit der Kennzeichnung „UIC im Oval“ plus „EUR im Oval“. Die EPAL hingegen setzt in diesem Zusammenhang auf die doppelte „EPAL im Oval“ Kennzeichnung und schafft es dadurch, ein einheitliches Markenbild auf dem Markt zu positionieren. Seit dem Jahr 2013 ist die Deutsche Bahn komplett aus dem Geschäft mit dem Ladungsträger EPAL-Europalette außen vor. Im November 2014 wird eine Empfehlung für die uneingeschränkte Tauschfähigkeit beider Europaletten – sprich der EPAL-Europalette und der UIC-Europaletten – ausgesprochen. Mit Ende des Jahres 2015 taucht eine gehäufte Menge an gefälschten Europaletten aus der Ukraine auf dem Markt auf. Die EPAL entscheidet sich, dagegen vorzugehen und überprüft den Ladungsträger an den diesbezüglich relevanten Grenzübergängen. Dies hatte zur Folge, dass die Fälscher zunehmend von der Doppelkennzeichnung „EPAL im Oval“ auf die Europaletten Kennzeichnung der UIC umstiegen. Die UIC jedoch überprüft nicht mit Nachdruck die Markenechtheit ihrer Ladungsträger. Dies führt dazu, dass gefälschte UIC Europaletten zunehmend Störungen bei ihren Verwendern im laufenden Betrieb verursachen. Somit spricht die EPAL als Konsequenz im Mai 2017 ihre Empfehlung aus, dass eine uneingeschränkte Tauschfähigkeit der EPAL Europalette mit der UIC Europalette nicht mehr zu befürworten ist.
  • +Normen der Europalette
    Die Europalette ist kein Zufallsprodukt: Alle Bestandteile, Eigenschaften und Kennzeichnungen der Europalette unterliegen festgelegten Normen und Standards. Diese werden von dem DIN Deutsches Institut für Normung e.V. erarbeitet und bilden die Grundlage für alle Parameter, die in diesem Fall den Ladungsträger Europalette betreffen. Es werden sowohl Normen für den nationalen, den europäischen sowie den internationalen Gebrauch festgelegt. Die UIC/EUR-Palette unterliegt folgenden technischen Normen: UIC 435-2, 435-3 des Internationalen Eisenbahnverbandes UIC sowie der europäischen Norm DIN-EN 13698-1. Diese technischen Normen sind sowohl für die Herstellung als auch für die Reparatur von Europaletten bindend und sollen so einen hohen Qualitätsstandard sichern. Eben diese Normen und Standards werden seit Beginn des Jahres 2013 im Auftrag der EPAL durch unangekündigt durchgeführte Kontrollen der Prüfungsgesellschaft Bureau Veritas überprüft, mit dem Ziel die Qualität der EPAL-Europalette zu sichern. Rund 17000 Kontrollen führte die unabhängige französisch belgische Prüfgesellschaft in ihrem ersten Jahr durch. Nachfolgend wird auf alle Aspekte und Parameter, die für eine Europalette vorgeschrieben sind, eingegangen. Seit Anfang 2017 werden EPAL Europaletten gemäß dem technischen Regelwerk der EPAL gefertigt, welches sich an der DIN EN Norm 13698-1 orientiert und relevante Punkte wie Qualitätssicherung etc. detaillierter regelt.

    Wie sieht eine Europalette eigentlich aus? Die Europalette ist eine Vierwege-Flachpalette aus Holz mit einer Grundfläche von 800 x 1.200 x 144 mm. Zu den festgelegten Bestandteilen der Europalette zählen 9 Klötze und 11 Bretter, die mit insgesamt 78 Konvexringnägeln miteinander verbunden sind. Aufgrund der natürlichen Eigenschaften des Rohmaterials Holz werden geringe Fertigungstoleranzen ebenso wie natürliche Brettlängsrisse akzeptiert. Das Nagelbild muss gleichmäßig, wiederkehrend und normgerecht sein, ebenso wie deren Kopfkennzeichnung. Die Kanten an den vier Ecken der Europalette müssen jeweils gekappt sein. Gleiches gilt für die drei Bodenbretter im Überrollbereich um weiterführend auch die Überfahrbarkeit durch Flurförderfahrzeuge zu erleichtern. Die Bretter sind zwischen 22 und 24 mm dick, während Querbretter eine Dicke von 22 bis 25 mm aufweisen müssen. Jetzt wird deutlich, dass es sich bei einer Europalette um ein technisches Meisterstück mit wohl durchdachter Statik handelt. Die Gesamtnennlast der Europalette - wenn man von einem beliebig verteilten Gewicht der transportierten Ware ausgeht - beträgt 1000 kg.

    Betreffend der Normen der Bauteile der Europalette gelten im Allgemeinen, dass alle Bauteile vorhanden sind, nur zulässige Bauteile verarbeitet werden und diese sich entsprechend in einem guten Zustand befinden. Das bedeutet, dass die verwendeten Einzelbestandteile nicht morsch, faul, verwittert oder kaputt sind. Ebenso dürfen die Klötze nicht verdreht sein und der Ladungsträger darf keine Verunreinigungen aufweisen, die auf die transportierte Ware übertragen werden könnten. Zudem ist das Material, aus dem die Europalette produziert wird, wichtig. Auch hierfür gibt es festgelegte Normen, die im DIN Taschenbuch 490-8 Verpackung 8 zu finden sind. Als zugelassene Holzarten gelten sowohl Laubhölzer wie auch Nadelhölzer. Mit einer Rohdichte über 500kg/m2 handelt es sich um ein Hartholz. Alle Werte, die darunter liegen, werden als Weichhölzer bezeichnet. Zu den verschiedenen Laubholzarten, die im Bereich der Europaletten-Produktion verwendet werden, zählen Ahorn, Buche, Eiche, Esche, Kastanie, Platane, Robinie und Ulme. Zu den verschiedenen Nadelholzarten für den Bau der Europalette zählen Douglasie, Fichte, Kiefer, Lärche und Tanne.
  • +Kennzeichnungen

    EPAL im Oval Einbrand

    Vorschriftsgemäß muss das Brandzeichen auf der Palette deutlich lesbar sein, denn nur wenn sie mit eben dieser Kennzeichnung versehen ist, wird die Palette als „echte“ Europalette anerkannt. „EPAL im Oval“ und „EUR im Oval“ stehen somit bis einschließlich zum 31. Juli 2013 kennzeichnend für die Qualität und die Tauschfähigkeit der Europalette. Ab dem 1. August 2013 werden Europaletten von lizensierten EPAL Herstellern mit dem doppelten Brandzeichen „EPAL im Oval“ versehen. Die Kennzeichnung dient nicht nur als Hinweis auf die Herkunft der Europalette von einem bestimmten Hersteller, sondern vielmehr handelt es sich hierbei um ein Qualitätssicherungssystem der EPAL. „EPAL im Oval“ kann dementsprechend weiterführend für den Palettenhandel als sogenannte „Marken“ betrachtet werden. Marken lösen im Kopf der Konsumenten und in dem Falle bei den Verwendern der Europalette bestimmte Gefühle aus und beeinflussen so die Erwartungshaltung an das Produkt. Die Assoziationen, die mit Marken verbunden werden, sind meist ziemlich unterschiedlich: Bei manchen Produkten steht der praktische Nutzen (Technik, Innovation und Qualität) im Fokus, bei anderen Produkten ihr Erscheinungsbild und das damit verbundene Image. EPAL-Europaletten zählen zu der ersten Gruppe von Produkten. Befragungen unter den Verwendern von EPAL-Europaletten haben gezeigt, dass die Kennzeichnung von Paletten mit der Marke „EPAL im Oval“ vorwiegend Assoziationen weckt, die unmittelbar mit dem praktischen Einsatz der EPAL-Europalette verbunden sind: Langlebigkeit, Stabilität, normierte Abmessungen, Qualitätssicherung, Tauschfähigkeit und Internationalität. „EPAL im Oval“ ist als Wort-/Bildmarke in allen relevanten Markenregistern geschützt. Die Kennzeichnung wird durch Einbrand, Prüfklammer und Prüfnägel sichtbar platziert. So wird die EPAL-Europalette als originales Markenprodukt erkannt und etwaige Markenverletzungen können verfolgt werden.

    IPPC Einbrand und Co.

    Diese Kennzeichnung setzt sich aus der IPPC (International Plant Protection Convention) Ähre, stilisierter Bretterstapel der Länderkennung, der Registriernummer des Herstellers sowie zu guter Letzt dem Kürzel der Behandlung zusammen. Diese vier genannten Parameter haben eine festgelegte Optik beziehungsweise Anordnung. Die Abbildung zeigt die Kennzeichnung einer EPAL-Europalette am Beispiel der Kennzeichnung der BIPA Paletten GmbH & Co. KG.